Datenschutz

Diese Erklärung beschreibt, welche Daten TarifAkte verarbeitet, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage. Sie ist bewusst konkret: Jeder Abschnitt benennt, was die Anwendung tatsächlich tut.

1. Verantwortlicher

APG – Allgemeiner Partner kleiner und mittlerer Unternehmen GmbH
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
E-Mail: datenschutz@tarifakte.de

2. Hosting

Anwendung und Datenbank laufen auf einem Server von IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur in Deutschland. Es besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Server protokolliert Zugriffe (IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Browserkennung), um den Betrieb sicherzustellen und Angriffe zu erkennen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Konto

Beim Anlegen und Nutzen eines Kontos verarbeiten wir:

  • Name und E-Mail-Adresse
  • gewählte Sprache und die Einstellung, ob du E-Mails bekommen möchtest – auch die Monatsnachricht „Nichts Neues in deiner Akte“ –, und wann wir dir diese Monatsnachricht zuletzt geschickt haben
  • Zeitpunkt der letzten Anmeldung sowie die IP-Adresse fehlgeschlagener Anmeldeversuche (Schutz vor Angriffen)
  • Anmelde-Codes aus der Mail: den Code nur als Prüfwert, nie im Klartext, dazu Zeitpunkt und IP-Adresse der Anfrage und, wenn der Code ein neues Konto anlegt, den Namen, den wir dafür aus deiner Adresse bilden. Nach 30 Tagen löschen wir das alles, ob der Code benutzt wurde oder nicht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags), für die Angriffserkennung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Anmeldung über Apple und Google

Wenn du diesen Weg nutzt, erhalten wir von Apple oder Google eine Kennnummer und deine E-Mail-Adresse. Gehören sie zu einem Konto oder sicherst du gerade deine Akte, speichern wir beides, um dich beim nächsten Mal wiederzuerkennen. Gibt es zu deiner Adresse noch kein Konto und bestätigt der Dienst, dass die Adresse dir gehört, legen wir eines an – aber nur, wenn du damit gerade eine Akte sicherst. Als Namen nehmen wir dann den, den uns der Dienst nennt. Sicherst du keine Akte, legen wir nichts an und speichern weder Kennnummer noch Adresse. Welche Daten Apple und Google ihrerseits verarbeiten, bestimmen diese Anbieter. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Woher du zu uns gekommen bist

Kommst du ohne Anmeldung zu uns, merken wir uns beim ersten Aufruf in deiner Sitzung, auf welchem Weg du gekommen bist: die Kampagnen-Angaben aus dem Link (utm_source, utm_medium, utm_campaign), ob der Link die Klickkennung einer Werbeanzeige trug (nur ihren Namen, etwa „gclid“, nie ihren Wert), die Domain der Seite, von der du kamst (ohne den Rest der Adresse), und welche unserer Seiten du zuerst geöffnet hast.

Legst du ein Konto an, schreiben wir diese Angaben einmal in dein Konto und ordnen sie einer von vier Arten zu: über eine Suche, eine andere Seite oder einen unbezahlten Kampagnenlink; über bezahlte Werbung; über eine Empfehlung, etwa deinen Einladungslink; oder direkt. Legst du kein Konto an, verfallen sie mit deiner Sitzung. Meldest du dich mit einem Konto an, das es schon gibt, löschen wir sie dabei. Wir werten sie nur in Summen aus — etwa, wie viele neue Konten über Werbung kamen und wie viele ohne. Sie gehen an keinen Versorger und an kein Sprachmodell.

Dafür setzen wir kein zusätzliches Cookie und binden keinen fremden Dienst ein. Die Angaben liegen auf unserem Server bei deiner Sitzung (Abschnitt 11), stehen in deiner Datenauskunft und werden mit deinem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage: unser berechtigtes Interesse, zu wissen, welche Wege zu uns führen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Wenn du TarifAkte weitersagst

Jedes Konto hat einen eigenen Code. Er steht in jedem Link, den du unter „Weitersagen“ oder über eine Karte zum Weitersagen teilst, und der Link sagt dazu, von welcher Karte er kommt, etwa vom Satz nach einem gelösten Fall. Name, Adresse, Postleitzahl oder Preise stehen nie darin. Legt jemand über deinen Link ein Konto an, speichern wir an seinem Konto, dass und wann er eingeladen wurde, von wem und über welche Karte. Daran hängen die Monate Postfach, die ihr beide gutgeschrieben bekommt. Du siehst davon nur Zahlen, keine Namen.

Manche Gruppen – etwa ein Mieterverein, eine Beratungsstelle oder eine Nachbarschaftshilfe – bekommen von uns einen eigenen Link. Legst du darüber ein Konto an, speichern wir an deinem Konto, dass und wann du über diesen Link kamst und über welche Gruppe. Daran hängen deine Monate Postfach. Die Gruppe bekommt dafür nichts und erfährt nicht, wer über ihren Link kam; wir zählen nur, wie viele Konten es je Gruppe sind.

Bevor du Monate für einen Freund bekommst, vergleichen wir die Anschrift seiner Akte – Postleitzahl, Straße und Hausnummer – mit denen in deiner. Stimmt eine überein, bekommst du für ihn keine Monate; er behält seine. Gespeichert wird dabei nichts, und die Anschrift des anderen zeigen wir keinem von euch. Ganz verborgen bleibt das Ergebnis aber nicht: Kommt ein Freund an und bleiben die Monate für ihn aus, obwohl du die Grenze im Jahr noch nicht erreicht hast, kannst du daraus schließen, dass er unter einer deiner Anschriften wohnt.

Kamst du über eine Einladung, bieten wir dir nach deiner Einrichtung einmal an, mit der Person, die dich eingeladen hat, eine Vergleichsrunde zu starten. Bis dahin sieht sie nur Zahlen. Startest du die Runde, bekommt sie eine Einladung mit dem Namen, den du der Runde gibst – und erfährt so, dass du es bist. Lehnst du ab, erfährt sie nichts, auch nicht, dass es das Angebot gab. Deine Antwort und wann du sie gegeben hast, speichern wir an deinem Konto; sie steht in deiner Datenauskunft. An der Runde, die du so startest, vermerken wir, dass sie aus diesem Angebot kam: Nur bei ihr sagt die Einladung, dass sie von jemandem kommt, der über den Link der Person kam – bei jeder anderen Runde, die du anlegst, nicht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Runde selbst deine Einwilligung wie bei jeder Vergleichsrunde (weiter unten).

Kommen über deinen Code mindestens drei Freunde, deren Einrichtung fertig ist, sehen wir das in unserer Auswertung von „Freunde werben Freunde“ als Zahlen zu deinem Code: wie viele kamen, wie viele angekommen sind und wie viele Monate dir das gebracht hat. Wer gekommen ist, steht dort nicht.

Zu deinem Konto speichern wir, wann du eine Karte geteilt, ausgeblendet oder auf später geschoben hast. Ob deine Nachricht ankam, wissen wir nicht: „Teilen“ öffnet nur das Teilen-Menü deines Geräts. Die direkten Wege darunter – WhatsApp, Telegram, E-Mail, SMS – sind gewöhnliche Links: Sie öffnen den Dienst mit dem fertigen Text, und was du dort abschickst, geht über diesen Dienst, nicht über uns. Wir lesen keine Kontakte und verschicken nichts selbst. Ausgewertet wird nur in Summen, etwa wie viele neue Konten über welche Karte kamen. Alles davon steht in deiner Datenauskunft und wird mit deinem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage: für die Gutschriften Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Summen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Teilst du deinen eigenen Link aus „Weitersagen“, zeigt die Vorschau nur eine allgemeine Einladung in der Sprache deines Kontos, mit unserem Markenbild – ohne deinen Namen und ohne Zahlen. Auf der Karte zum Ausdrucken steht ebenso nur dein Link, als Code und zum Abtippen.

Teilst du den Satz nach einem gelösten Fall, trägt der Link zusätzlich ein zufälliges Zeichen. Damit zeigt die Vorschau, die Messenger und soziale Netzwerke zu einem Link anzeigen, deinen Satz und ein Bild mit dem Betrag daraus – ohne deinen Namen und ohne deinen Versorger. Diese Dienste holen die Vorschau dafür bei uns ab; wir erkennen sie an ihrer Browserkennung und merken uns bei ihnen keine Einladung. Löschst du dein Konto, gibt der Link danach keine Vorschau mit Betrag mehr heraus. Messenger und soziale Netzwerke können das Bild noch bis zu einer Stunde zeigen, und was ein Messenger schon in einem Gespräch abgelegt hat, liegt dort und nicht bei uns. In deiner Datenauskunft steht, ob ein solches Zeichen vergeben ist – das Zeichen selbst steht dort nicht: Wer es hat, kann die Vorschau öffnen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Eigene Kennzahlen

Aus den gespeicherten Daten zählen wir für uns in Summen, wie TarifAkte arbeitet – etwa wie viele neue Konten eine Akte anlegen, wie oft ein Befund Geld wert ist oder wie schnell wir auf Fragen antworten. Dafür entsteht keine weitere Kopie deiner Daten, und an der Auswertung ist kein Dritter beteiligt. Einzelne Versorger bekommen von uns einmal im Quartal Summen zu den Fällen bei ihnen: wie viele Nachfragen wir gestellt haben, wie viele Angebote angenommen wurden, wie viele Wechsel zustande kamen und in wie vielen Akten ein Vertrag bei ihnen steht. Kleine Zahlen nennen wir dabei nicht genau. Namen, Anschriften, Postleitzahlen, Nummern und Angaben zu deinem Haushalt stehen nie darin. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

4. Deine Energiedaten

Zum Zweck der Anwendung verarbeiten wir, was du einträgst oder fotografierst:

  • Objekte mit Name und Anschrift
  • Verbrauchsstellen mit Zählernummer und Marktlokation, dazu der Jahresverbrauch, wenn du ihn selbst angibst
  • Verträge mit Anbieter, Tarif, Kundennummer, Preisen, Abschlag, Laufzeit, Kündigungsfrist, dem Lieferende, das dein Versorger in einer Kündigungsbestätigung genannt hat, und der Preisgarantie, die dein Vertrag oder eine Rechnung desselben Versorgers für deinen Tarif nennt
  • Zählerstände mit Datum und, falls vorhanden, das Foto des Zählers
  • Fotos von Energierechnungen sowie die daraus gelesenen Werte
  • Schriftstücke, die du im Archiv ablegst (Rechnungen, Verträge, Schreiben deines Versorgers), sowie die daraus gelesenen Angaben
  • Aus Mahnungen: Betrag und Zahlungsfrist, dazu, ob das Schreiben androht oder ankündigt, die Lieferung zu unterbrechen, und den Tag, den es dafür nennt. Sie bleiben in deiner Akte – wir zeigen sie dir in einer Meldung und nennen sie in der Mail an dich – und gehen nie an einen Versorger, auch nicht als Merkmal, und auch nicht in die anonyme Aktenlage.
  • Angaben zu deinem Haushalt, wenn du sie machst: ob es eine Wärmepumpe, Photovoltaik, einen Stromspeicher, eine Wallbox, ein E-Auto oder eine Stromheizung gibt, die Zahl der Personen und ob es eine Wohnung oder ein Haus ist

Daraus berechnen wir Hochrechnungen und Hinweise (etwa zu Nachzahlungen, ablaufenden Kündigungsfristen oder wenn dein Versorger die Belieferung einstellt). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Bei einer Mahnung oder einer hohen Nachzahlung zeigen wir allgemeine Hinweise auf Hilfen, die dir zustehen können. Ob du eine davon nutzt, erfahren und speichern wir nicht.

Zum Ende deines Abrechnungszeitraums halten wir unsere Hochrechnung fest (Verbrauch, Kosten, Abschlag) und stellen sie neben deine Jahresrechnung, sobald sie in der Akte liegt. Bleibt sie aus, erinnern wir dich einmal. Endet die Lieferung eines Versorgers, merken wir uns den Tag und erinnern dich einmal an die Schlussrechnung, wenn sie sechs Wochen danach noch nicht in der Akte liegt. Gelöscht wird das mit dem Vertrag. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Beim Schriftstück in deiner Akte, unter „Was wir gelesen haben“, kannst du jede Angabe, die wir daraus gelesen haben, einzeln bestätigen („Stimmt“) oder korrigieren. Wir speichern dazu, welche Angabe du bestätigt oder korrigiert hast, was wir gelesen hatten und was stattdessen auf dem Blatt steht. Die Korrektur gilt auch, wenn wir das Schriftstück später noch einmal lesen. Eine Korrektur übernehmen wir in deinen Vertrag, wenn der Wert dort von diesem Blatt kam — sonst nach denselben Regeln wie beim Lesen, etwa in ein Feld, das noch leer ist. Kann der korrigierte Wert dort nicht gelten, etwa ein Laufzeitende, das schon vorbei ist, nehmen wir den alten Wert aus deinem Vertrag heraus. Außerdem sehen wir daran, wo unser Lesen danebenliegt. Die Angaben werden mit dem Schriftstück gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (deine Akte richtigstellen) und lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, richtig zu lesen).

Fotos liegen nicht öffentlich, sondern auf einem nicht über das Web erreichbaren Teil des Servers. Auf einer Rechnung stehen Name, Anschrift, Zählernummer und Verbrauch — deshalb diese Trennung.

Angaben zu deinem Haushalt

Was du unter „Was steht bei dir im Haus?“ angibst — auf der Übersicht oder bei deiner Wohnung oder deinem Haus unter „Dein Haushalt“ —, speichern wir bei dieser Wohnung oder diesem Haus, auch ein Nein. Dazu speichern wir, wann du „Passt so“ oder „Später“ gewählt hast. Wir nutzen es nur für deine eigene Akte:

  • Hast du eine Wärmepumpe oder Stromheizung bestätigt, rechnen wir bei dem Zähler, über den geheizt wird, die Jahreszeit in die Hochrechnung ein. Hast du bei der Wohnung oder dem Haus nur einen Stromzähler eingetragen, nehmen wir an, dass über ihn auch geheizt wird, und rechnen ihn zur Hälfte so; das ist eine Annahme, und die App sagt es bei der Hochrechnung dazu.
  • Mit Photovoltaik nennen wir eine Hochrechnung grob, bis ein ganzes Jahr gemessen ist. Auf ihrer Grundlage sagen wir dann weder, dass dein Abschlag passt, noch bieten wir an, ihn zu ändern.
  • Die Zahl der Personen, Wohnung oder Haus und was im Haus steht dienen dazu, deinen Stromverbrauch mit den Werten des Stromspiegels für Deutschland einzuordnen. Das geschieht nur, wenn diese Werte vollständig bei uns eingetragen sind; sonst fragt die App weder nach der Zahl der Personen noch nach Wohnung oder Haus, und sie sagt dazu nichts.
  • Ob du ein E-Auto hast, speichern wir. In eine Hochrechnung oder Einordnung geht es heute nicht ein.

Klingt der Name deines Tarifs nach Wärmepumpe, Stromheizung oder Laden zu Hause mit einer Wallbox, fragen wir dich, ob das stimmt. Eingetragen wird erst deine Antwort. Die Frage mit dem Tarifnamen und deine Antwort halten wir bei der Wohnung oder dem Haus fest.

Die Angaben zu deinem Haushalt gehen an keinen Versorger, an kein Sprachmodell und nicht in die anonyme Aktenlage, in der wir Preise aus vielen Akten ohne Namen nebeneinanderstellen. Zwei Schreiben an deinen Versorger nennen aber deinen Jahresverbrauch: ein Antrag auf einen neuen Abschlag (unten) und die Nachfrage, die wir nach einer Preiserhöhung oder auf deinen Wunsch ohne deinen Namen an deinen Versorger schicken. Beide nennen die Hochrechnung aus deinen Zählerständen; gibt es keine, nennt die Nachfrage den Jahresverbrauch aus deiner letzten Rechnung, wenn diese ein ganzes Jahr abrechnet. In die Hochrechnung kann eine bestätigte Wärmepumpe oder Stromheizung eingerechnet sein; die Angaben selbst stehen in keinem der beiden Schreiben. Mit bestätigter Photovoltaik geht die Hochrechnung an keinen Versorger, bis ein ganzes Jahr gemessen ist: Die Nachfrage nennt dann nur den Jahresverbrauch aus deiner letzten Rechnung oder keinen, und einen Antrag auf einen neuen Abschlag bieten wir dann nicht an. Hast du uns einen solchen Antrag schon vorher überlassen und ist er bis dahin nicht hinausgegangen, senden wir ihn nicht mehr und sagen es dir in der App; ein Antrag, der schon gesendet ist, bleibt bei deinem Versorger. Hast du „Anonym in der Aktenlage“ zugestimmt, geht zu einer Rechnung oder einem Preisschreiben dorthin auch, ob der Tarif ein Haushalts-, Wärme- oder Autostromtarif ist. Das lesen wir am Tarifnamen ab, nicht an deinen Angaben.

Die Angaben und die Fragen zum Tarif bleiben gespeichert, bis du die Wohnung oder das Haus oder dein Konto löschst. Änderst du eine Angabe, ersetzt der neue Stand den alten. Passt ein korrigierter Tarifname nicht mehr zu einer noch offenen Frage, fällt sie weg; passt er weiter, nennt sie den neuen Namen. Löschst du einen Zähler, fällt eine noch offene Frage zu seinem Tarif ebenfalls weg. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Die Aktenlage deiner Gegend

Hast du „Anonym in der Aktenlage“ zugestimmt, stellen wir die Preise aus deinen Rechnungen ohne Namen neben die anderer Haushalte mit derselben Postleitzahl. Ein Urteil gegen deine Gegend zeigen wir erst ab zehn Haushalten, deinen eigenen nicht mitgezählt. Wie viele Akten aus deiner Postleitzahl in der Aktenlage zählen, nennen wir erst ab fünf, darunter nur „noch zu wenige“: Bei so kleinen Zahlen ließe sich sonst erkennen, dass ein bestimmter Nachbar dazugekommen ist. Wer mitzählt, sieht niemand. Steht auf einer Rechnung der Verbrauch eines ganzen Jahres, nehmen wir auch ihn ohne Namen auf: Sind genug Haushalte mit ähnlichem Jahresverbrauch da – mindestens zehn, und mindestens fünf weitere mit anderem –, stellen wir deinen Preis nur neben diese. Lädst du deine Nachbarn ein, nennt der Text weder deine Postleitzahl noch deine Preise. Rechtsgrundlage: deine Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Aus deinen Rechnungen zählen wir außerdem ohne Werte, ob Preise, Betrag, Zeitraum, Abschläge, Brennwert und Zustandszahl aufgehen. Eine Auffälligkeit zählt erst, wenn du die beteiligten Angaben bestätigt oder korrigiert hast. Daraus entsteht je Versorger eine Quote, die wir erst ab 30 geprüften Rechnungen aus mindestens zehn Haushalten zeigen. Sie geht an keinen Versorger. Aus Preisschreiben in deiner Akte zählen wir außerdem, wie oft und um wie viel ein Versorger seine Preise ändert und wie die Erhöhung zu den Preisen in deiner Gegend steht – für die Erhöhungen deines Versorgers in deiner Akte und für eine Übersicht je Versorger und Monat, die wir nur intern nutzen. Die Übersicht nennt weder dich noch deine Postleitzahl. Rechtsgrundlage: deine Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Angebote für dein Profil

Auf dem Schirm „Was wir mit deinen Daten tun“ kannst du einschalten, dass Versorger dir später passende Angebote machen dürfen. Wir speichern, ob du es eingeschaltet hast, wann, welcher Fassung des Textes du zugestimmt hast und wann du es wieder ausgeschaltet hast. Heute geben wir auf dieser Grundlage nichts an einen Versorger weiter: Es gibt noch keinen Weg, auf dem ein Versorger etwas über dein Profil von uns bekommt. Deine Sprache und deine Herkunft sind nie ein Merkmal, nach dem sortiert wird. Die Angaben stehen in deiner Datenauskunft und werden mit deinem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage: deine Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ausschalten kannst du sie jederzeit unter Mehr → Was wir mit deinen Daten tun.

Die Akte deiner Eltern

Du kannst in deinem Konto die Akte deiner Eltern mitführen. Dann verarbeiten wir Daten deiner Eltern und nicht deine: den Namen, den du der Akte gibst, Postleitzahl und Ort, Zähler und Zählerstände, Verträge sowie Rechnungen und Schreiben ihres Versorgers, die du fotografierst oder ablegst. Wir lesen und ordnen sie ein wie deine eigenen, auch mit OpenAI oder Anthropic, je nach Einstellung für die jeweilige Aufgabe (Abschnitt 6), und die Meldungen dazu bekommst du.

In ihrem Namen handeln wir nicht: kein Wechsel, kein Antrag auf einen neuen Abschlag, keine Nachfrage bei ihrem Versorger, kein Autopilot. Ihre Akte zählt nicht in der anonymen Aktenlage mit. Beim Anlegen bestätigst du, dass deine Eltern davon wissen und einverstanden sind; wir speichern dazu den Tag. Deine Eltern können sich jederzeit selbst an uns wenden, um Auskunft zu bekommen oder die Löschung zu verlangen (Abschnitt 13). Gelöscht wird ihre Akte, wenn du sie oder dein Konto löschst. Lädst du deine Eltern über „Eigenes Konto für deine Eltern“ ein, gilt dafür, was unter „Wenn du TarifAkte weitersagst“ steht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — dein berechtigtes Interesse und das deiner Eltern, ihre Verträge mit deiner Hilfe im Blick zu behalten.

Deine Runde

Unter „Mehr“ kannst du eine Vergleichsrunde anlegen oder einer beitreten, zu der dich jemand eingeladen hat. Dafür speichern wir, in welchen Runden du bist, den Namen, den du dir dort gibst, den Stromzähler, aus dem deine Zahlen kommen, und genau einen Satz Zahlen: deinen Arbeitspreis je kWh aus deinem Vertrag (auf 0,1 ct gerundet), deinen Jahresverbrauch geteilt durch die Menschen in deinem Haushalt (auf 50 kWh gerundet) und was du mit TarifAkte gespart hast (auf 10 € gerundet), dazu, ob es ein Haushalts-, Wärme- oder Autostromtarif ist und ob du Photovoltaik angegeben hast. Diese Zahlen halten wir fest, wenn du beitrittst und wenn du sie auffrischst — nur auf deinen Tipp, höchstens alle 30 Tage und nie als Verlauf. Die Akte deiner Eltern kommt in keine Runde.

Die anderen Mitglieder sehen deinen Namen in der Runde und von deinen Zahlen nur, was du einzeln freigibst; von sich aus ist nichts freigegeben. Zahlen zeigt eine Runde erst, wenn mindestens drei Mitglieder etwas freigeben. Unter Bekannten ist das nicht anonym: Wer weiß, wer sich hinter deinem Namen verbirgt, sieht deine freigegebenen Zahlen, und dein Verbrauch sagt etwas über deinen Alltag. Nie in der Runde stehen dein Versorger, deine Adresse, der Name deines Kontos und Monatswerte. Wer eine Runde verwaltet, sieht nicht mehr als die anderen, kann aber jemanden herausnehmen, den Link erneuern oder die Runde auflösen. Nichts davon geht an einen Versorger oder an ein Sprachmodell.

Eingeladen wird über einen Link mit deinem Code (siehe „Wenn du TarifAkte weitersagst“) und einem Zeichen der Runde, das nach 14 Tagen verfällt und sich erneuern lässt. Öffnet jemand ohne Konto den Link, sieht er von der Runde nichts; das Zeichen wartet in seiner Sitzung, bis er ein Konto anlegt oder sich anmeldet, und wird dann eine Einladung an seinem Konto. Beigetreten ist er erst mit seinem eigenen Tipp.

Schaltest du eine Freigabe aus, sieht die Zahl sofort niemand mehr. Trittst du aus oder löschst du dein Konto, ist deine Zeile mit allen Zahlen sofort gelöscht; bist du das letzte Mitglied, die Runde mit ihr. In deiner Datenauskunft stehen deine Mitgliedschaften mit Freigaben und Zahlen, von der Runde ihr Name und wie viele dabei sind — nicht die Namen und Zahlen der anderen. Ausgewertet wird nur in Summen, etwa wie viele Runden mindestens drei Mitglieder haben. Rechtsgrundlage: deine Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, je Runde und je Wert; du widerrufst sie, indem du eine Freigabe ausschaltest oder austrittst.

Gratisstrom

Machst du beim Gratisstrom mit, speichern wir, dass und wann du den Teilnahmebedingungen zugestimmt hast. Für die monatliche Ziehung prüfen wir, ob in jeder deiner Runden alle mitmachen und eine Jahresrechnung für Strom in ihrer Akte liegt, und ob du in den letzten zwölf Monaten gewonnen hast – dann gewinnst du nicht noch einmal. In deinen Runden sehen die anderen, ob du mitmachst und ob deine Jahresrechnung vorliegt – nie einen Betrag, etwas anderes aus der Rechnung oder ob du gewonnen hast. Wer nicht mitmacht, steht dort nur als „macht noch nicht mit“.

Gewinnt deine Runde, speichern wir je Gewinner die Art des Gewinns, den Betrag aus der Jahresrechnung und – nur von Gewinnern – IBAN und Kontoinhaber, verschlüsselt und nur für diese Überweisung. Wir prüfen den Betrag an der Rechnung und überweisen ihn. In der Liste der Gewinner stehen nur Monat, Zahl der Haushalte, die ersten zwei Ziffern der Postleitzahl und die Summe – kein Name, keine Runde. Nichts davon geht an einen Versorger oder an ein Sprachmodell.

Hörst du auf mitzumachen, ist deine Zustimmung sofort gelöscht. Löschst du dein Konto, gehen Zustimmung, IBAN und Kontoinhaber; Betrag, Art und Datum einer Auszahlung bleiben ohne Verweis auf dich als Beleg (siehe „Speicherdauer“). In deiner Datenauskunft stehen deine Teilnahme und deine Gewinne, von der IBAN die letzten vier Zeichen. Rechtsgrundlagen: für das Mitmachen und was die Runde sieht deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), für Ziehung und Auszahlung die Teilnahmebedingungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für die Belege unsere Aufbewahrungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Wenn du uns einen Fall abgibst

Gibst du uns einen Fall ab oder schaltest du den Autopiloten ein, halten wir fest, wozu du uns beauftragt hast: für welchen Anschluss und welchen Fall, welche Schritte (etwa dich beim neuen Versorger anmelden, deinen alten Vertrag kündigen oder deinen Abschlag ändern), wann du zugestimmt hast und wann du den Fall zurückgeholt oder den Autopiloten ausgeschaltet hast. Dazu speichern wir den Text, der dabei auf deinem Schirm stand, so wie er dastand: den deutschen Wortlaut, der gilt, die Sprache, auf die deine App eingestellt war, und – wenn das nicht Deutsch war – auch die Fassung in dieser Sprache. Das ist der Nachweis, wozu du uns beauftragt hast und wozu nicht. Diese Angaben stehen in deiner Datenauskunft. Die Sprache deiner App und die Fassung in dieser Sprache bekommt nie ein Versorger. Verlangt ein Versorger einen Nachweis, dass du uns beauftragt hast, geben wir ihm höchstens den deutschen Wortlaut mit dem Tag deiner Zustimmung. Gelöscht wird alles mit dem Anschluss oder deinem Konto. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für den Nachweis auch lit. f DSGVO.

Wenn du uns die Änderung deines Abschlags überlässt

Passt dein Abschlag nicht zu deinem Verbrauch, kannst du uns beauftragen, den neuen Abschlag bei deinem Versorger in deinem Namen zu beantragen — mit einer Vollmacht nur für diesen einen Vorgang. Dafür bekommt dein Versorger von uns deinen Namen, deine Lieferadresse, Kunden-, Zähler- und Marktlokationsnummer, deinen letzten Zählerstand, deinen hochgerechneten Jahresverbrauch, den neuen Betrag mit Startdatum und den Hinweis, dass du uns beauftragt hast. Sonst nichts aus deiner Akte: keine Preise, keine Mahnungen, nicht deine Sprache. Als Namen nehmen wir den, den du beim Abgeben als Namen aus deinem Vertrag bestätigst; den Namen in deinem Konto ändern wir damit nicht. Wir schreiben deinem Versorger, dass die Person mit diesem Namen uns beauftragt hat. Steht jemand anderes im Vertrag als du, kann nur diese Person uns beauftragen.

Den Antrag senden wir an deinen Versorger, in der Regel per E-Mail. Wir speichern zu dem Fall den vorbereiteten Antrag, den Text, so wie er hinausging, und an wen er ging, dazu den Betrag und das Datum, die dein Versorger bestätigt. Den bestätigten Abschlag tragen wir in deinen Vertrag ein. Im Fall siehst du den Antrag und die Beträge, in deiner Datenauskunft alles davon; mit dem Konto wird es gelöscht. Ein Sprachmodell bekommt den Antrag nie zu sehen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Wenn wir deinen Wechsel führen

Gibst du uns an einem Angebot den Fall ab, melden wir dich beim neuen Versorger an und sorgen dafür, dass dein bisheriger Vertrag gekündigt wird. An den Versorger, zu dem du wechselst, geht dafür:

  • dein Vor- und Nachname,
  • deine Lieferanschrift und deine Zählernummer, dazu deine Marktlokation, wenn sie in deiner Akte steht,
  • dein Jahresverbrauch, auf 100 kWh gerundet,
  • dein bisheriger Versorger und – wenn sie in deiner Akte steht – deine Kundennummer dort,
  • der gewünschte Lieferbeginn und, wenn dein bisheriger Vertrag gekündigt ist, der Tag, an dem er endet,
  • der Tarif mit seinen Preisen, der Tag deines Auftrags, deine Bestätigung seiner Bedingungen und unser Aktenzeichen.

Nicht dabei sind deine E-Mail-Adresse, deine Telefonnummer, Bankdaten, deine Sprache, deine Angaben zu deinem Haushalt, Mahnungen und alles aus deinen übrigen Unterlagen. Den Vertrag schließt du mit dem neuen Versorger; was er danach mit deinen Daten tut, regelt seine eigene Datenschutzerklärung.

Beauftragst du uns mit einem Wechsel, halten wir in deiner Akte fest, was dabei geschieht: jeden Schritt beim alten und beim neuen Versorger mit seinem Datum, bis wann dein bisheriger Versorger liefert und ab wann der neue, und den neuen Abschlag, wenn ihn uns der neue Versorger bestätigt. Jeden dieser Schritte zeigen wir dir als Meldung in der App und, wenn du Mails von uns bekommst, außer der Anmeldung auch per Mail. Passen die beiden Termine nicht lückenlos zusammen, sagen wir dir das ebenso. Ist der Wechsel durch, legen wir am Tag des Lieferbeginns den neuen Vertrag mit den Bedingungen des Angebots in deiner Akte an und beenden den bisherigen; hast du den neuen schon selbst angelegt, ergänzen wir dort nur, was fehlt.

Legst du eine Kündigungsbestätigung deines bisherigen oder eine Vertragsbestätigung deines neuen Versorgers in deine Akte, nutzen wir die daraus gelesenen Termine dafür. Den Lieferbeginn aus der Vertragsbestätigung speichern wir am Fall als Vorschlag, zusammen mit dem Verweis auf das Schreiben; eingetragen ist er erst, wenn wir ihn geprüft haben. Löschst du das Schreiben, fällt der Vorschlag weg. Für all das geht nichts zusätzlich an einen Versorger oder an ein Sprachmodell. Die Termine und den Vorschlag findest du in deiner Datenauskunft; mit dem Konto werden sie gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Wenn wir deinen Versorger nach einem besseren Preis fragen

Kündigt dein Versorger eine Preiserhöhung an oder willst du wechseln, kannst du uns – wo es geht – bitten, ihn zuerst nach einem besseren Angebot zu fragen. Das tun wir nur auf deinen Tipp und ohne deinen Namen. Dein Versorger bekommt eine E-Mail mit einem Aktenzeichen und diesen Angaben: Strom oder Gas, der Name deines Tarifs, dein Jahresverbrauch auf 100 kWh gerundet (welcher, steht oben unter „Angaben zu deinem Haushalt“), dein bisheriger Arbeitspreis, bei einer Preiserhöhung der angekündigte mit dem Tag, ab dem er gelten soll, und – wenn es eins gibt – um wie viel Euro im Jahr ein anderes Angebot günstiger ist als dein bisheriger Tarif, ohne den Namen des anderen Versorgers. Über einen Link in der Mail sieht er dieselben Angaben und kann bis zur Frist ein Angebot eintragen oder mitteilen, dass er nicht nachbessert; wir warten zwei Werktage auf eine Antwort. Nicht in der Anfrage stehen dein Name, deine Adresse und Postleitzahl, deine E-Mail-Adresse, deine Zähler- und Kundennummer, deine Sprache, deine Angaben zum Haushalt und Mahnungen. Ganz anonym ist die Anfrage gegenüber deinem eigenen Versorger trotzdem nicht: Er kennt seine Kunden und könnte aus Tarif, Verbrauch und Preisen auf dich schließen. Deshalb bekommt er nur, was er zum Rechnen braucht. Die Anfrage speichern wir so, wie sie hinausging, mit Frist, der Antwort deines Versorgers und deiner Entscheidung an deinem Fall. Nimmst du nicht an, erfährt dein Versorger nur das – ohne deinen Namen. Alles steht im Fall und in deiner Datenauskunft und wird mit deinem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – du beauftragst uns damit.

Schreiben deines Versorgers nach einer Nachfrage

Haben wir deinen Versorger ohne deinen Namen nach einem besseren Preis gefragt und legst du danach – solange die Nachfrage läuft und bis 90 Tage nach ihrem Ende – eine Preisänderung, einen Vertrag oder eine Vertragsbestätigung von ihm in deine Akte, ordnen wir das Schreiben dieser Nachfrage zu. Eine Preisänderung nur, wenn sie einen niedrigeren Preis nennt als den, um den es in der Nachfrage ging. Wir speichern an der Nachfrage, welches Schreiben es ist, ab wann es gilt, wann es in deine Akte kam und, sobald wir es geprüft haben, wann und ob es zu der Nachfrage gehört. Nimmst du das Angebot deines Versorgers an, fällt eine Zuordnung weg, die wir noch nicht geprüft haben. So sehen wir, was aus unseren Nachfragen wird. Für die Zuordnung selbst geht nichts an deinen Versorger, an ein Sprachmodell oder in die anonyme Aktenlage. Löschst du das Schreiben, fällt die Zuordnung weg; haben wir es schon geprüft, bleiben nur das Ergebnis und die beiden Zeitpunkte, bis du dein Konto löschst. Alles davon steht in deiner Datenauskunft. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, nachzuvollziehen, was aus unseren Nachfragen wird).

Das Angebot deines Versorgers nach einer Nachfrage

Antwortet dein Versorger auf unsere Nachfrage mit einem Angebot, speichern wir es an der Nachfrage: Preise, Laufzeit, Bonus und, wenn er eine nennt, bis wann er die Preise garantiert. Nimmst du ein Angebot deines Versorgers an, überbringen wir deine Annahme als Bote: Die Erklärung gibst du selbst ab, mit deinem Tipp in der App; wir geben keine eigene ab und handeln dabei nicht in deinem Namen. Erst jetzt erfährt dein Versorger, wer du bist. Er bekommt per E-Mail das Aktenzeichen, wann du angenommen hast, die Bedingungen, die du angenommen hast (Arbeitspreis und, wenn angegeben, Grundpreis, Laufzeit, Bonus und Preisgarantie), und damit er umstellen kann: deinen Namen, wie er in deinem Vertrag steht und wie du ihn beim Annehmen bestätigst, deine Lieferadresse, dazu Kunden-, Zähler- und Marktlokationsnummer, soweit sie in deiner Akte stehen – vorher nicht. Nicht dabei sind deine E-Mail-Adresse, deine Telefonnummer, deine Sprache und Mahnungen. Kommt die E-Mail nicht an, schicken wir sie automatisch noch einmal und halten am Fall fest, wann sie hinausgegangen ist. Deine Kundennummer kannst du beim Annehmen oder beim Beauftragen eines Wechsels eintragen; sie steht dann in deinem Vertrag. Mit der Annahme tragen wir die Preisgarantie in deinen Vertrag ein – mit dem Fall als Herkunft und dem Tag deiner Annahme –, außer dort steht schon eine längere. Ab dann prüfen wir jede Preisänderung dagegen; ein Schreiben von vor deiner Annahme – etwa die Erhöhung, um die es in der Nachfrage ging – zählt nicht dazu. Nennt uns dein Versorger den Tag, ab dem der neue Preis gilt, halten wir ihn an deinem Fall fest und tragen ab diesem Tag die angenommenen Preise in deinen Vertrag ein. Für Preisgarantie und Umstellung geht an deinen Versorger nichts zusätzlich. Was dein Versorger danach mit deinen Daten tut, regelt seine eigene Datenschutzerklärung. Alles davon steht in deiner Datenauskunft. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5. Das Postfach

Das Postfach ist ein kostenpflichtiger Zusatz. Buchst du es, bekommst du eine eigene E-Mail-Adresse bei uns, die du bei deinem Versorger hinterlegst. Wir speichern diese Adresse und den Zeitpunkt, an dem sie vergeben und gegebenenfalls wieder stillgelegt wurde.

Alle diese Adressen laufen in einem Sammelpostfach bei uns auf. Zu jeder Mail, die dort ankommt, speichern wir Absender, Betreff, Eingangszeit, den Text, die Anhänge und die Mail im Original als Datei. Anschließend schicken wir sie dir weiter: als neue Nachricht von uns, mit dem lesbaren Inhalt und dem Original als Anhang. Unverändert in deinem Namen weiterleiten können wir sie nicht — eine Mail, die vorgibt, von deinem Versorger zu kommen, würde von den Echtheitsprüfungen der Mailanbieter abgewiesen und käme bei dir gar nicht erst an.

Dabei verarbeiten wir auch Daten von Menschen, die selbst keine Kunden von uns sind: Absenderadresse und Name der Person, die im Namen deines Versorgers schreibt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — es gibt keinen Weg, dir deine Post zuzustellen, ohne zu verarbeiten, wer sie geschickt hat.

Was an einer Postfach-Adresse ankommt, aber offensichtlich nicht dorthin gehört (etwa Werbung), halten wir an und stellen es nicht zu. Dass es ankam, wird protokolliert, damit sich eine überrannte Adresse erkennen lässt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

Die Postfach-Adresse legen wir nach dem Ende still und geben sie nie neu aus. Der Grund ist Datenschutz und nicht Ordnung: Post, die noch für dich kommt, darf nie bei jemand anderem landen.

6. Auswertung durch ein Sprachmodell

Das ist die Verarbeitung, die deine Daten das Haus verlassen lässt. Wenn du eine Rechnung oder einen Zähler fotografierst, übertragen wir das Bild an die OpenAI Ireland Ltd. oder an Anthropic, je nach Einstellung für die jeweilige Aufgabe, damit ein Sprachmodell die Werte ausliest. Übertragen wird das Bild selbst; es kann alle darauf sichtbaren Angaben enthalten.

Dasselbe gilt für Schriftstücke, die du im Archiv ablegst: Aus einem PDF übertragen wir den darin enthaltenen Text, aus einem Foto das Bild, damit ein Sprachmodell einträgt, was darin steht, und es in einem Satz zusammenfasst. Ein Vertrag enthält häufig auch deine Bankverbindung. Sie wird mit übertragen. Wenn du das nicht möchtest, lege den Vertrag nicht ab — alle Werte lassen sich auch von Hand eintragen.

  • Zweck: Auslesen von Anbieter, Tarif und Tarifart (etwa Wärmepumpen- oder Heizstromtarif), Preisen, Abschlag (auch dem neuen aus einer Abschlagsänderung), Kunden-, Zähler- und Marktlokationsnummer, Abrechnungszeitraum und Verbrauch, bei Gas Brennwert und Zustandszahl, Zählerstand, Fristen, Lieferbeginn und Lieferende, bei einer Mahnung Betrag, Frist und eine angedrohte oder angekündigte Unterbrechung der Lieferung
  • Die Tarifart halten wir beim Schriftstück in deiner Akte fest. An einen Versorger geht sie nicht.
  • Ob du mehr zahlst als deine Gegend, entscheidet kein Sprachmodell, sondern die Aktenlage aus anderen Akten und die Grundversorgung.
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — ohne diese Auswertung gibt es die Funktion nicht
  • Es besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit OpenAI und mit Anthropic
  • Eine Verarbeitung in den USA ist bei beiden möglich; abgesichert über die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

Wird unser Auslesen besser, lesen wir abgelegte Schriftstücke noch einmal — auf demselben Weg und mit derselben Übertragung wie beim ersten Mal. So bekommen auch ältere Blätter die Angaben, die wir inzwischen erkennen.

Mit dem Postfach geschieht das laufend und ohne dass du jedes Mal entscheidest. Jedes Schreiben, das an deiner Postfach-Adresse ankommt, geht denselben Weg zur Auswertung — das ist der Zweck, für den du es gebucht hast, und zugleich der Unterschied zum Fotografieren: Dort hältst du jedes Mal selbst die Kamera. Wer das nicht möchte, bucht das Postfach nicht oder kündigt es; die Akte bleibt in beiden Fällen.

Du entscheidest selbst, ob du diese Funktion nutzt. Ohne Foto, ohne abgelegtes Schriftstück, ohne Postfach und ohne Frage an uns (Abschnitt 8) wird nichts übertragen.

7. Akte anlegen ohne Konto

Auf den Seiten /check, /akte-anlegen, /preiserhoehung, /nachzahlung und /start/… kannst du einen Brief oder eine Rechnung prüfen, bevor du ein Konto anlegst. Dafür übertragen wir das Foto oder den Text des PDFs an die OpenAI Ireland Ltd. oder an Anthropic, je nach Einstellung für die jeweilige Aufgabe, wie in Abschnitt 6 beschrieben. Das geschieht erst, wenn du auf dem Schirm „Einwilligung“ zugestimmt hast. Bis dahin liegt das Blatt ungelesen als Zwischendatei auf unserem Server; brichst du vorher ab, löschen wir sie spätestens nach 24 Stunden.

Nach der Zustimmung speichern wir das Blatt, was daraus gelesen wurde, die freiwillig angegebene Postleitzahl, die Sprache der Seite und den Zeitpunkt deiner Zustimmung. Trägst du die Werte selbst ein, statt zu fotografieren, geht nichts an OpenAI oder Anthropic; die Werte liegen dann nur in deiner Sitzung. Fängst du ohne Unterlagen an, geht ebenfalls nichts an OpenAI oder Anthropic: Wir merken uns nur deine Postleitzahl und ob Strom, Gas oder beides in deine Akte soll – auch das nur in deiner Sitzung, bis du deine Akte mit einem Konto sicherst. Die Prüfung ist nur mit deinem Browser verbunden, über ein Sitzungs-Cookie. Sicherst du danach deine Akte mit einem Konto, übernehmen wir das Blatt in deine Akte und löschen die Kopie aus der Prüfung. Sonst löschen wir Blatt, Ergebnis und Postleitzahl nach 14 Tagen — oder sofort, wenn du auf „Jetzt löschen“ tippst. Hast du „Beide“ gewählt, kannst du gleich danach ein zweites Blatt lesen lassen, mit derselben Zustimmung. Für dieses gilt dasselbe wie für das erste, und wir löschen es spätestens am selben Tag.

Gibst du im Schritt „Wächter“ eine E-Mail-Adresse an, merken wir sie uns nur in deiner Sitzung, um dir im nächsten Schritt den Anmelde-Code zu schicken. Ohne Konto schreiben wir dir keine Mail. Was du dort wählst — „Per Mail benachrichtigen“ oder „Ohne Mail weiter“ —, übernehmen wir mit dem Konto als Stand des Wächters: An heißt, wir schreiben dir, wenn in deiner Akte etwas zu tun ist; aus heißt, wir schreiben dir nicht. Umstellen kannst du das jederzeit unter Wächter oder Mehr → Meldungen.

Damit niemand die Prüfung missbraucht, begrenzen wir, wie oft von einem Internetanschluss aus geprüft werden kann. Dafür speichern wir nicht deine IP-Adresse, sondern einen daraus gebildeten, nicht umkehrbaren Schlüssel; auch er wird nach 14 Tagen gelöscht.

  • Rechtsgrundlage für das Auslesen: deine Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst sie widerrufen, indem du die Prüfung löschst.
  • Rechtsgrundlage für die Begrenzung: unser berechtigtes Interesse, den Dienst vor Missbrauch zu schützen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
  • Wir zählen, wie viele Prüfungen zu einem Konto geführt haben. Dafür bleibt nach dem Löschen eine Zeile ohne Inhalt: welche Art von Blatt, wann, und ob daraus ein Konto wurde.
  • Außerdem zählen wir je Tag und Anlass, wie viele bis zu welchem Schritt gekommen sind – etwa „Blatt gewählt“, „zugestimmt“, „Akte gesichert“. Gespeichert wird nur diese Zahl: kein Konto, keine Prüfung, keine Uhrzeit. Damit niemand doppelt zählt, merkt sich deine Sitzung bis zu ihrem Ablauf, welche Schritte schon gezählt sind. Rechtsgrundlage: unser berechtigtes Interesse, zu sehen, wo der Weg zur Akte zu schwer ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

8. Deine Fragen an uns

Unter Mehr → Fragen an uns kannst du uns schreiben. Wir speichern, was du schreibst, wann, und worauf sich die Frage bezieht — das Thema, das du auswählst, oder etwa ein Vertrag, eine Meldung oder ein Schreiben in deinem Archiv. Beantwortet wird sie von einem Menschen aus unserem Team; wer geantwortet hat, halten wir intern fest.

Hängst du Dateien an — Fotos oder PDFs —, speichern wir sie mit dem Namen, unter dem du sie geschickt hast, auf einem nicht über das Web erreichbaren Teil des Servers. Öffnen kannst du sie und wer bei uns antwortet. Kein Sprachmodell liest sie, und wir geben sie an niemanden weiter, auch nicht an deinen Versorger. In deine Akte kommen sie nicht; dafür legst du sie dort selbst ab.

Schreibst du nicht auf Deutsch, übertragen wir deine Nachricht an die OpenAI Ireland Ltd. oder an Anthropic, je nach Einstellung für die jeweilige Aufgabe, damit ein Sprachmodell sie für uns ins Deutsche übersetzt — und unsere Antwort in deine Sprache. Dein Wortlaut und unser deutsches Original bleiben gespeichert; die Übersetzung ist eine Lesehilfe.

Damit wir schneller antworten können, lässt TarifAkte ein Sprachmodell einen Antwortvorschlag schreiben — auch, wenn du auf Deutsch schreibst. Dafür übertragen wir an die OpenAI Ireland Ltd. oder an Anthropic, je nach Einstellung für die jeweilige Aufgabe: den Verlauf deiner Fragen und unserer Antworten, worauf sich die Frage bezieht (das Thema oder etwa den Vertrag, die Meldung oder das Schreiben) und die Eckdaten deiner Verträge — Versorger, Tarif, Preise, Abschlag, Laufzeit. Bezieht sich deine Frage auf eine Mahnung, geht nur ihr Titel mit – nicht Betrag und Frist. Nicht übertragen werden dein Name, deine E-Mail-Adresse, deine Anschrift und deine Zählernummern. Den Vorschlag liest, ändert und verschickt ein Mensch; kein Sprachmodell schreibt dir selbst, und der Vorschlag erreicht dich nie ungeprüft. Sobald wir geantwortet haben, löschen wir ihn. Das geschieht nur, wenn du der Auswertung deiner Unterlagen zugestimmt hast.

Was du selbst in eine Nachricht schreibst, geht mit. Es gelten dieselben Bedingungen wie in Abschnitt 6.

  • Zweck: deine Frage beantworten
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Haben wir geantwortet, sagen wir dir per E-Mail Bescheid — ohne den Text der Antwort
  • Gespeichert, solange dein Konto besteht; mit dem Konto werden deine Fragen, deine Dateien dazu und unsere Antworten gelöscht

9. Bezahlung

Kostenpflichtig ist allein das Postfach. Bezahlt wird über die Stripe Payments Europe Ltd., Irland. Wir leiten dich dafür auf eine Seite von Stripe weiter und übergeben dabei deine E-Mail-Adresse und eine Nummer, an der wir die Zahlung später wiedererkennen.

Deine Zahlungsdaten bekommen wir nicht zu sehen. Kartennummer oder IBAN gibst du bei Stripe ein; zu uns zurück kommt nur, ob bezahlt oder erstattet wurde, ein Kürzel für dein Zahlungsmittel und bis wann der Zeitraum läuft. Wir speichern die Kennungen von Stripe, die Beträge, die Rechnungsnummern, die Zeiträume und wann dein Abo auch bei Stripe beendet ist.

Bekommst du Geld zurück – nach einem Widerruf oder anteilig nach einer Kündigung ab dem zweiten Jahr –, geben wir Stripe den Auftrag dazu: mit der Kennung der Rechnung und dem Betrag, sonst nichts. Die Erstattung steht als Stornorechnung bei deinen Rechnungen, mit eigener Nummer und dem Zeitraum, für den sie gilt. Monate aus „Freunde werben Freunde“ vermerken wir mit dem Tag, an dem sie angerechnet wurden – bei einer bezahlten Bestellung oder als verschobene Abbuchung. Läuft dein Postfach schon, sagen wir Stripe dafür den neuen Tag der Abbuchung und eine Nummer, an der wir die Gutschrift wiedererkennen; wer dich eingeladen hat oder wen du eingeladen hast, erfährt Stripe nicht.

  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags über das Postfach)
  • Stripe verarbeitet auch in den USA; abgesichert über die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission
  • Welche Daten Stripe darüber hinaus zur Betrugsabwehr verarbeitet, bestimmt Stripe selbst

Rechnungen müssen wir zehn Jahre aufbewahren (§ 147 AO, § 14b UStG). Das gilt auch nach einer Kündigung und auch dann, wenn du dein Konto löschst: Was auf der Rechnung steht, bleibt so lange stehen.

10. E-Mails

Wir schicken dir E-Mails, wenn es etwas zu tun gibt (etwa eine ablaufende Kündigungsfrist) oder wenn wir auf eine Frage von dir geantwortet haben, sowie auf Anforderung einen Anmelde-Code. Zum Postfach bekommst du außerdem Belege – die Vertragsbestätigung und die Bestätigung deiner Kündigung oder deines Widerrufs –, auch wenn die Benachrichtigungen aus sind; wann die Bestätigung einer Kündigung hinausging, halten wir an deinem Abo fest. Der Versand läuft über unseren eigenen Mailserver, nicht über einen Newsletter-Dienst; es gibt keine Zähl- oder Öffnungspixel. Die Benachrichtigungen lassen sich unter Wächter oder Mehr → Meldungen jederzeit abschalten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Hat sich in deiner Akte 30 Tage lang nichts getan, schicken wir dir höchstens einmal im Monat eine kurze E-Mail „Nichts Neues in deiner Akte“ mit deinem Aktenstand, der Zahl deiner laufenden Verträge und dem nächsten Termin aus deinem Vertragskalender. Sie kommt frühestens 30 Tage nach der Einrichtung deiner Akte und nur, solange die Benachrichtigungen an sind. Abbestellen kannst du sie für sich allein – unter Mehr → Meldungen oder über den Link in der Nachricht selbst, ohne Anmeldung. Wir merken uns dafür, ob du sie bekommen möchtest und wann wir sie zuletzt geschickt haben. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

11. Cookies

Wir setzen zwei technisch notwendige Cookies: eines für die Sitzung und eines gegen Formularfälschung. Bei der Anmeldung kommt ein drittes hinzu, das dich angemeldet hält, bis du dich abmeldest. Es gibt keine Cookies für Werbung oder Reichweitenmessung und deshalb auch kein Einwilligungsbanner. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

Das Sitzungs-Cookie dient noch einem zweiten Zweck: Über die Sitzung ordnen wir zu, woher du gekommen bist (Abschnitt 3). Das Cookie trägt dafür nur eine zufällige Kennung; die Angaben selbst halten wir auf unserem Server bei dieser Sitzung fest — nicht in einem eigenen Cookie und nicht in deinem Browser.

12. Speicherdauer

Kontodaten und Energiedaten bleiben gespeichert, solange dein Konto besteht. Löschst du dein Konto, werden Objekte, Verbrauchsstellen, Verträge, Zählerstände, Meldungen, Fälle mit ihren Vollmachten und Anfragen und deine Fragen an uns samt angehängter Dateien mitgelöscht. Server-Protokolle werden nach spätestens 30 Tagen gelöscht oder gekürzt.

Jede Anfrage an das Sprachmodell halten wir in einem Protokoll fest, um die Auswertung zu verbessern und ihre Kosten zu kennen — höchstens 180 Tage. Löschst du dein Konto, verliert jeder Eintrag darin seinen Inhalt: Was übertragen wurde und was zurückkam, ist dann weg; übrig bleiben Datum, Modell und Kosten. Dasselbe gilt für einen Web-Check, sobald er gelöscht wird. Und für einen Antwortvorschlag, sobald wir geantwortet haben.

Vier Dinge überdauern das, und alle, weil das Gesetz es verlangt:

  • Rechnungen über das Postfach — zehn Jahre nach § 147 AO und § 14b UStG.
  • Abrechnungsbelege zu einem Wechsel oder einem neuen Tarif, der über uns zustande kam – Aktenzeichen, Art und Datum, ohne deinen Namen. Sie sind Buchungsbelege: acht Jahre nach § 147 AO und § 257 HGB.
  • Auszahlungsbelege des Gratisstroms – Betrag, Art und Datum einer Überweisung, ohne deinen Namen, ohne IBAN und ohne Verweis auf dein Konto: acht Jahre nach § 147 AO und § 257 HGB.
  • Die Postfach-Adresse selbst — sie wird stillgelegt, aber nicht gelöscht und nie neu vergeben, damit Post, die noch für dich kommt, bei niemand anderem landet. Ihr Inhalt, also die eingegangenen Mails und ihre Anhänge, wird mit dem Konto gelöscht.

13. Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Zwei davon kannst du selbst und sofort ausüben:

  • Auskunft und Übertragbarkeit: Unter Mehr → Konto → Daten herunterladen bekommst du alle Angaben zu dir als maschinenlesbare Datei. Fotos, Rechnungsbilder und Schriftstücke stehen darin mit ihrem Namen und dem, was wir aus ihnen gelesen haben. Die Dateien selbst gibt es gleich darunter zum Herunterladen, unter Akte mit allen Dateien: Wir packen die Auskunft zusammen mit allen Rechnungen, Schriftstücken, Zählerfotos und den Mails aus deinem Postfach in eine ZIP-Datei und sagen dir per Mail Bescheid, wenn sie fertig ist. Die Mail enthält nur diesen Hinweis, nichts aus deiner Akte. Herunterladen kannst du die Datei nur angemeldet in deinem Konto, 24 Stunden lang; danach löschen wir sie, spätestens in der folgenden Nacht.
  • Löschung: Unter Mehr → Konto → Konto löschen, ohne Umweg über uns.

Beides geht auch, bevor du auf die Fragen zur Einwilligung geantwortet hast.

Für alles Weitere erreichst du uns unter datenschutz@tarifakte.de. Außerdem steht dir ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

14. Keine automatisierte Entscheidung

Die Anwendung rechnet und schlägt vor; entscheiden tust du. Es findet keine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Kündigungen oder Wechsel führen wir nicht ohne dein Zutun aus.

Stand: August 2026